Meine Kanzlei hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt seit nun 25 Jahren im Sozial-, Straf- und Migrantenrecht.
So biete ich im Sozialrecht – vom Sozialgesetzbuch 1 bis zum Sozialgesetzbuch 12 –
Antworten und Hilfe bei allgemeinen Fragen oder konkreten Problemen mit Behörden und/
oder Gerichten an. Meine Zielrichtung liegt dabei auf der Leistungs- und
Interessendurchsetzung des Mandanten.
Meine Tätigkeit umfasst dabei neben der Mandanten-Beratung auch die schriftliche
Vertretung der Mandanten gegenüber beteiligten Behörden oder Sozialgerichten. Natürlich
begleite oder vertrete ich Sie auch persönlich bei Terminen vor Behörden und/ oder
(Landes-) Sozialgerichten.
Im Migrantenrecht helfe ich Ausländern bei der Sicherung und Durchsetzung von
aufenthaltsrechtlichen Ansprüchen (vom Visum bis zur Einbürgerung), besonderen
leistungsrechtlichen Ansprüchen (z.B. nach dem AsylbLG) oder beschäftigungsrechtlichen
Problemen usw.
Auch hier umfasst meine Tätigkeit neben der Mandanten-Beratung auch die schriftliche
Vertretung gegenüber beteiligten Behörden oder Gerichten. Natürlich begleite oder vertrete
ich Sie auch hierbei persönlich bei Terminen vor Behörden und/ oder beteiligten Gerichten
Daneben biete ich eine umfassende Unterstützung in strafrechtlichen Verfahren – vom
polizeilichen Ermittlungsverfahren bis zum Gerichtsprozess – an. Da von Ermittlungs-
verfahren betroffene Personen im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden meist
unerfahren sind und von ihren prozessualen Rechten (Stichworte Schweigerecht und
Unschuldsvermutung) keine Kenntnis haben, biete ich eine anwaltliche Betreuung von der
„ersten Sekunde“ an, bevor wichtige Ansprüche/ Rechte bei Äußerungen gegenüber den
Strafverfolgungsbehörden unbewusst verloren gehen.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Straßenverkehrsrecht (von der Unfallregulierung
bis zum Ordnungswidrigkeitsverfahren) und das Inkasso-/ Forderungseinzugsrecht.
Haben Sie also keine Angst Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen. Ich stehe Ihnen
dabei im Rahmen meines Leistungsangebotes umfassend zur Seite.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Einkommensschwäche kein Grund
sein sollte, keine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann meine anwaltliche Tätigkeit für
Berechtigte kostenneutral/ -günstig im Rahmen des Beratungshilfe- und
Prozesskostenhilfe-/ Verfahrenskostenhilferechtes durchgeführt werden.
Bei Fragen dazu melden Sie sich bitte bei mir.