Jobcenter muss Fahrtkosten zur ambulanten Therapie als Mehrbedarf nach § 21 VI SGB II übernehmen
Das Sächsische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 05.11.2020 (L 7 AS 83/17) das Jobcenter verpflichtet, die zusätzlichen Fahrtkosten zu ihrer eigenen ambulanten Therapie sowie als […]
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